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Vom Gebäudeenergiegesetz (GEG) zum Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) – aktueller Stand und Auswirkung auf die Praxis

14. Juli · 14:0017:15

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Gebäudeenergiegesetz (GEG) und Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) 2026 – Auswirkungen auf die Praxis

Der Nutzen im Überblick

Das neue Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) soll das Gebäudeenergiegesetz (GEG) ablösen und 
die Regeln für Energieeffizienz, Sanierung und Förderung an die EU Gebäuderichtlinie EPBD anpassen. 

Wir beleuchten mit einem Blick in den Markt und aus den politischen Vorgaben heraus, warum der 
Gesetzgeber umstellt, welche Systematik dahintersteht und wie sich Aufgaben, Nachweise und 
Anforderungen für die Beratung verändern. Und wie wir diese Änderungen im Kontext der 
Klimaschutzanforderungen im Gebäudesektor einzuordnen haben.
Welche Fortschreibungen im GModG anstehen, wird im Seminar aufgezeigt: Umstieg auf 
Gesamtprimärenergiebedarf, Anforderungen an die Heizungen, neue Energieausweise, neue 
Effizienzklassen, Nutzungspflicht für erneuerbare Energien, Berücksichtigung von Photovoltaik, 
Sanierungspflichten für NWG, neue Referenzgebäude, neue DIN/TS 18599, um nur einige Neuerungen 
zu nennen.

Im Seminar erfahren Sie, was der aktuelle Stand zum GModG ist und wir können Ihre konkreten 
Fragen zu anstehenden Projekten besprechen. 

Inhalte Gebeäudeenergiegesetz (GEG) und Ausblick Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG)

Vom Gebäudeenergiegesetz GEG zum Gebäudemodernisierungsgesetz GModG

– aktueller Stand der Fortführung des GEG zum GModG – Aufzeigen der Unterschiede
– Umsetzung der EU Richtlinie zur Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden EBPD
– vom Niedrigstenergiegebäude zum Nullemissionsgebäude als Anforderungsniveau 
– Renovierungsanforderungen an bestehende Nichtwohngebäude
– Nutzungspflicht für erneuerbare Energien und Berücksichtigung Strom aus erneuerbaren 
Energien
– Fortschreibung der 65%-Erneuerbare-Energien Anforderung – Erfüllungsoptionen und 
Nachweisführung
– Berücksichtigung von Gebäude- und Wärmenetzen
– Fristenregelungen, Ausnahmen und Verknüpfung mit der Wärmeplanung – wann greift was?
– obligatorischer Energieberatungen, Gebäudemodernisierungspässe, Sanierungspflichten
– Änderungen bei Bußgeldvorschriften, im Vollzug und für Schornsteinfeger
– neue Nachweisverfahren (Gesamtprimärenergiebedarf), Effizienzklassen und Energieausweise
– das neue Referenzgebäude
– Nachweisverfahren nach DIN V 18599, Übergang zur DIN/TS 18599
– aktueller Stand der Novelle zum Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) 2026
– Navigationshilfen und FAQs, Fragerunde

Dozent

Herr Dipl.-Phys. Klaus Lambrecht

Partner der ECONSULT Lambrecht Jungmann Partner, Rottenburg und Stuttgart
Der Referent ist Autor des Kommentars „GEG 2024 im Bild“ im Rudolf Müller Verlag und des Fachbuchs „GEG Navigator – Leitfaden zur rechtssicheren Ausstellung von Energieausweisen“ im BKI Verlag. Er gehört zu den erfahrensten Dozenten zum Gebäudeenergiegesetz GEG und zu den Förderprogrammen. Er ist Mitglied des Gutachterteams beim Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz BMWK zur aktuellen GEG-Novelle und in mehreren Forschungsprojekten zu GEG, EnSimiMaV, EnEV, Wärmegesetzen, Normung und Förderprogrammen aktiv. Er ist akkreditierter Sachverständiger für die Bundesförderprogramme und seit 25 Jahren in der Energieplanung tätig. Sowohl als Dozent wie auch als Fachautor ist er mit der Thematik nicht nur auf der wissenschaftlichen, sondern konkret auf der praktischen Ebene tief vertraut. Er hat für das Umweltministerium Baden-Württemberg die Sanierungsfahrpläne gemeinsam mit dem ifeu-Institut entwickelt und die „Studie zur Errichtung eines Qualitätskontrollsystems für Energieausweise“ für das Bundesbauministerium erstellt. Zahlreiche Fachpublikationen und Lehrveranstaltungen, Lehraufträge an der Technischen Hochschule Köln und der Hochschule Rottenburg. Leitung des Deutschen Energieberatertags.
Weitere Infos

Zielgruppe

Das Seminar richtet sich an alle Energieberatenden.

Zertifikate bei Teilnahme

Teilnahmezertifikat

Organisatorisches und Arbeitsmittel

Skript und Arbeitsunterlagen werden gestellt

Unterrichtsform

Online über die BBB-Plattform / Präsenz: nein

Hinweis zur dena-Anerkennung

Beantragte Unterrichtseinheiten für die Eintragung bzw. Verlängerung des Eintrags in der Energie-Effizienz-Expertenliste für Förderprogramme des Bundes für diese Veranstaltung:

  • Wohngebäude (WG): 4 Unterrichtseinheiten
  • Nichtwohngebäude (NWG): 4 Unterrichtseinheiten
  • Energieaudit DIN 16247/Contracting (BAFA): 4 Unterrichtseinheiten

Zur Verlängerung des Listeneintrages müssen alle drei Jahre insgesamt 24 Unterrichtseinheiten nachgewiesen werden. Weitere Informationen finden Sie hier.

 

Bayerischer Fachkongresses Energieberatung 2026

Details

Veranstaltungsort

  • Online-Seminar
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